Das Presbyterium, bestehend aus den gewählten Presbyterinnen und Presbytern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern, leitet nach unserer Kirchenordnung die Gemeinde und fasst alle dafür notwendigen Beschlüsse. Das ist eine wichtige Aufgabe. Denn es wird über die Verwendung der Haushaltsgelder ebenso beraten und beschlossen wie über Ordnung, Zeit und Anzahl der Gottesdienste, über die Besetzung einer Pfarrstelle oder die Einstellung einer Erzieherin ebenso wie über Kollektenzwecke oder Zulassung zur Konfirmation, über das Gründen einer Stiftung ebenso wie über den Verkauf eines Gebäudes oder die Neuanschaffung einer Orgel.